Ich biete Ihnen in meiner Praxis osteopathische Behandlungen an. Bitte beachten Sie, dass Osteopathie keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen ist.
Jedoch bieten einige gesetzliche Krankenkassen eine anteilige Erstattung für osteopathische Behandlungen an.
Osteopathie gehört zu den beihilfefähigen Leistungen von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern und wird über das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker abgerechnet. Für Ihre individuellen Erstattungskonditionen erkundigen Sie sich bitte bei ihrer privaten Krankenkasse oder Zusatzversicherung für Heilpraktiker.